Nutzern ist untersagt, den Service des Betreibers direkt oder indirekt zu Werbezwecken zu missbrauchen, also Telefonnummern, Mailadressen, Links, SMS-Nummern oder sonstige Kontaktmöglichkeiten zwecks kommerziellen Kontakts zu anderen Nutzern zu verbreiten. Insbesondere die Versendung von 0900-Servicenummern oder anderen Mehrwertdienstenummern an andere Nutzer ist untersagt. Des Weiteren ist untersagt, auf der Webseite des Anbieters auf vergleichbare (kommerzielle oder nicht kommerzielle) Dienstleistungsangebote zur Kontaktaufnahme zu verweisen. Für den Fall, dass diese Vereinbarung nicht eingehalten wird, wird hiermit eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- EUR vereinbart, die der Nutzer bei Nichteinhaltung zu tragen hat.
Und Prostitution ist nun mal ein kommerzieller Kontakt für den daher nicht geworben werden darf.
Interessant ist nur, dass hier eben keine Prostituierte wirbt, sondern sozusagen ein Freier, der dafür aber sein gewerbliches Handeln anbietet. Daher würde ich bei wörtlicher Auslegung der Regeln in dem fraglichen Thread eine Werbung für einen Kommerziellen Kontakt sehen. Aber das müssen eigentlich andere entscheiden.