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[♥] 25. Mai 2018, neue Datenschutz-Grundverordnung

Wie geht man mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung um?

Dauerhafte Umfrage
*******ous Frau
14.333 Beiträge
JOY-Team 
Hier ein Auszug aus dem bereits erfolgten Statement:

An sich regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wie Unternehmen, Behörden, Vereine und ähnliche Institutionen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen. Abgesehen von sehr geringen Spielräumen auf nationaler Ebene erlangen die Regelungen identische Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten.

Als unsere Mitglieder und damit Nutzer der Plattform JOYclub seid ihr nicht von den Regelungen betroffen. Ihr nehmt die Rolle des Verbrauchers ein.


Spezialfall Unternehmen (Clubs, Veranstalter, Fotografen usw.): Unternehmen sind selbst verantwortlich, die Pflichten einzuhalten und ihre Verarbeitungsprozesse DSGVO-konform zu dokumentieren. Dies steht in keinem Bezug zum JOYclub, außer, dass im Einzelfall die Verbreitung auf unserem Medium in eurem eigenen Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sein muss. Hier ist jeder für sein eigenes Unternehmen verantwortlich und muss im Zweifelsfall juristische Beratungen in Anspruch nehmen.


Zusammenfassend lässt sich sagen: Für euch als Mitglieder ändert sich nichts. Wenn ihr Inhalte einstellt, seid ihr dafür verantwortlich. Das war immer so und wird auch so bleiben. Weder als Gruppenleiter, noch als "normale" Mitglieder müsst ihr befürchten, dass sich eure Rolle als Verbraucher im JOYclub durch die DSGVO ändert.

Siehe: Treffpunkt Gruppen: [♥] 25. Mai 2018, neue Datenschutz-Grundverordnung

*blumenschenk*
red_curl
********er75 Mann
6.718 Beiträge
Private Veranstaltungen
Die Frage ist wirklich interessant, da hier Anmeldedaten ja als CSV Datei abrufbar sind und dann durch den privaten Verantalter, z.B. von einem Stammtisch, auf seinem Rechner, oder sogar Tablet gespeichert werden.

Solange das ohne finanzielles Interesse läuft, könnte das unter die private Datennutzung fallen.
Interessant wird's, wenn der VeranstalterGewinn macht, selbst nur minimal.

Das andere sind Zahlungsdaten bei Vorkasse, auch das ist kritisch
***iT Paar
1.212 Beiträge
*****url:
Hier ein Auszug aus dem bereits erfolgten Statement:

Spezialfall Unternehmen (Clubs, Veranstalter, Fotografen usw.): Unternehmen sind selbst verantwortlich, die Pflichten einzuhalten und ihre Verarbeitungsprozesse DSGVO-konform zu dokumentieren. Dies steht in keinem Bezug zum JOYclub, außer, dass im Einzelfall die Verbreitung auf unserem Medium in eurem eigenen Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sein muss. Hier ist jeder für sein eigenes Unternehmen verantwortlich und muss im Zweifelsfall juristische Beratungen in Anspruch nehmen.
Siehe: Treffpunkt Gruppen: [♥] 25. Mai 2018, neue Datenschutz-Grundverordnung
Aber genau hier zeigt sich doch, was ich meine. Ein Club z.B. wäre selbst dafür verantwortlich, was er macht. Wenn er das Widget / Anmeldesystem für externe etc. weiter benutzen will, bräuchte er einen solchen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung von euch, der von beiden Parteien ausgefüllt werden müsste. Problem hier ist halt, dass da drin stehen muss, welche Daten erhoben werden, wie lange usw. und sowas kann nur der Joy selbst aufsetzen (Wird von Webhostern usw. ja auch gemacht, und die machen sicher auch nicht viel mit den Daten meiner Nutzer, trotzdem muss ich einen solchen Vertrag mit dem vorweisen können, wenn ich geschäftliche Interessen habe).
****000 Mann
18.931 Beiträge
********er75:
Solange das ohne finanzielles Interesse läuft, könnte das unter die private Datennutzung fallen.
Interessant wird's, wenn der VeranstalterGewinn macht, selbst nur minimal.

ich fürchte, die Gewinnabsicht ist vollkommen irrelevant. Davon steht in der DSGVO kein Wort. Auch gemeinnützige Vereine ohne Gewinnabsicht sind ja betroffen.
*******geur Mann
21.326 Beiträge
Stimmt ja:
An die gespeicherten Bankdaten bei Vorkasse habe ich noch gar nicht gedacht.
Und DAS sind ja nun wirklich sensible Daten.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
****000:
ich fürchte, die Gewinnabsicht ist vollkommen irrelevant. Davon steht in der DSGVO kein Wort.

Kein Furcht, es steht.

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

c ) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

Ein Stammtisch-Treffen gehört zu unseren familiären Tätigkeiten: essen, trinken, quatschen, flirten, Dates verabreden …
****000 Mann
18.931 Beiträge
ich überlasse sowas lieber Juristen ...

der Besuch eines Stammtisches ist rein privat, ja. Die Organisation mit Vorkassse nicht unbedingt.

Jura ungleich Menschenverstand - ziemlich oft
********er75 Mann
6.718 Beiträge
"Gewinnabsicht" eines der wichtigsten Kriterien für die Bewertung, ob es eine gewerbliche Veranstaltung ist oder nicht.

Bei normalen Stammtischen ist das eher auszuschließen.

Anders sieht es aus, wenn ich kostenpflichtig Veranstaltung mit Vorkasse mache.
Hier habe ich ja zusätzlich zu den Bankdaten eine direkte Kopplung der JOY-Daten mit den Klarnamen der User.
Das sind dann definitiv empfindliche Datensätze.

Hier geht es auch um Haftung im Schadensfall.
****000 Mann
18.931 Beiträge
In der DSGVO gibt es zwar die Formulierung "persönlicher Bereich", das ist aber wirklich der enge persönliche Bereich. Irgendetwas "in der Öffentlichkeit" (Bilder auf FB posten, auch Texte) fallen da schon nicht mehr drunter. Veranstaltungen sicher auch nicht, wenn sie auf Joyclub gepostet sind.

"Gewerblich" oder "Gewinnabsicht" ist KEIN Kriterium in der DSGVO.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Letztendlich kann man nur sagen, wer Angst hat, etwas falsch zu machen, der lässt es.
****i2 Mann
11.399 Beiträge
JOY-Angels 
Das Einbinden eines Like-Buttons oder anderen Widgets ist problematisch, weil nicht nur die reine Datenspeicherung ein wichtiger Faktor ist, sondern auch die Verknüpfung von Daten, die alleinstehend nichtssagend sind (z.B. eine IP-Adresse). Kombiniert mit anderen Informationen kann eine IP hingegen zu zusätzlichen Erkenntnissen führen. Es geht also nicht ums automatische Speichern der IP-Adresse, sondern darum, dass das Facebookprofil mit der besuchten Website verknüpft wird. Bin gespannt, wie die Gerichte damit im Rahmen der DSGVO umgehen werden.
******ung Mann
6.396 Beiträge
Also...ich finde ja:
Dafür gibts echt gute Ansprechpartner - Profis quasi...

Und wenn ich Fragen dazu habe, dann wende ich mich an die Datenschutzbeauftragten, die es auch als Firmen gibt...
Denn mal unter uns:
ICH hab nicht die Zeit um mich damit im klein-klein auseinander zu setzen...und es kommt wenn dann IMMER aufs "klein-klein" an...
Der JOY ist der Betreiber, wir alle hier - ja, ALLE die nicht "JOY-Team" dran stehen haben - sind nichts weiter als Mitglieder des JOY...
Wir sind KEINE Angestellten, wir werden NICHT bezahlt oder mit anderen Leistungen vergütet - wir sind stinknormale Mitglieder des JOY, nicht mehr und nicht weniger, auch wenn das nicht alle so sehen (wollen/können).

Wer von uns ein Veranstalter ist der sollte sich SELBST mit der DSGVO vertraut machen - das kann er nicht vom JOY verlangen...
Das betrifft auch alle Eventualitäten bei Webseiten und was-weiß-ich noch allem...
Wer denkt, dass er unter die DSGVO fällt - der hat die Pflicht das SELBST zu prüfen und kann sowas einfach nicht vom JOY verlangen - denn der JOY macht erstmal nur das, was für den JOY als Unternehmen am besten ist...

So Sachen wie das mit den Daten die in den Gruppen erhoben werden sind auch zu umgehen, indem man einfach keine Daten mehr im JOY speichert...
Allerdings ist das - und hier kommt etwas von dem das ich mir selbst aneignen konnte bevor mir meine Zeit zu schade war dafür - Erheben und speichern von Personenbezogenen Daten WEDER als Privatperson NOCH als Unternehmen zu privaten oder gewerblichen Zwecken untersagt...sowas zu behaupten ist schlicht quatsch...
Es darf NOCH IMMER JEDER solche Daten erheben und speichern...es kommt nur auf die Voraussetzungen an...

Es kommt ja alles auch nicht überraschend...
Das ist Jahre alt diese DSGVO - morgen wird sie halt wirksam...und wer jetzt anfängt sich Gedanken zu machen - der hats nicht anders verdient wenn er auf die Finger bekommt finde ich, weil es TATSÄCHLICH schon ewig bekannt ist...

Das finde ich interessant...vielleicht hat ja jemand einen den er nicht so gern mag - dann kann er ja diesen Brief mal schicken:
https://onetoone.de/de/artik … f-ein-kunde-will-seine-daten

Und ansonsten gilt bei der Suche nach einem DSGVO-Berater:

****_70 Frau
6.247 Beiträge
Nachdem ich die letzten Tage hier mitgelesen habe , ziehe ich eine Tatsache daraus.
Hier passiert garnichts zur neuen Datenschutzordnung, da schon vorhanden.

Wenn wir als Veranstalter von Stammis und Veranstaltungen mit Gewinn, verklagt werden ist das unser Problem.
Also denkt mal darüber nach was ihr mit den Daten der Gäste macht , vor , während und nach der Veranstaltung. Und das schreibt man dann in die Veranstaltung rein. Damit sollte dann der Verordnung genüge getan sein.

Ist zumindest meine Meinung....

Liebe Grüße
Kati
****000 Mann
18.931 Beiträge
Ob und unter welchen Umständen welcher Veranstalter welche Pflichten erfüllen muss, ist mit hinreichender Sicherheit nur von einem darauf (Datenschutz) spezialisierten Juristen zu klären.... wir alle stochern da letztlich nur im Nebel (auch wenn ich beruflich mehrere ausführliche Schulungen dazu hatte, weil ich beruflich mit dem Teufelszeugs zu tun habe)

****_70:
Damit sollte dann der Verordnung genüge getan sein.

FALLS aber jemand unter die Regelungen fallen sollte, dann reicht das ganz sicher nicht. Die Pflichten wären dann deutlich umfassender - aber das sprengt hier nun wirklich den rahmen.
****i2 Mann
11.399 Beiträge
JOY-Angels 
****000:
FALLS aber jemand unter die Regelungen fallen sollte, dann reicht das ganz sicher nicht. Die Pflichten wären dann deutlich umfassender - aber das sprengt hier nun wirklich den rahmen.

zustimm
(auch IP-Adressen sind erstmal als Personenbezogene Daten anzusehen)

Es bezieht sich auf Daten, wie Vorname Nachname oder Geburtsdatum.
****i2 Mann
11.399 Beiträge
JOY-Angels 
Es bezieht sich auf einiges mehr, als nur das.
**********r6672 Paar
1.603 Beiträge
Hier sieht das wohl jemand anders

Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle, dass auch IP-Adressen als personenbezogene Daten angesehen werden.
https://www.datenschutzbeauf … on-und-praktische-beispiele/

Und auch direkt in der DSGVO steht
Viele Bereiche des Datenschutzes werden durch die DSGVO nicht neu geregelt. Insbesondere bleibt der Begriff der „personenbezogenen Daten“ im Artikel 4 weiterhin weit gefasst:
„personenbezogene Daten“ [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann; …
Artikel 4, Absatz 1 DSGVO
**********r6672 Paar
1.603 Beiträge
Ist meine Arbeit als Gruppenleiter/Gruppenmoderator betroffen?

Nein. Als unser privates Mitglied und damit Nutzer der Plattform JOYclub bist du nicht von den Regelungen betroffen. Du nimmst die Rolle des Verbrauchers ein. Sollte deine Tätigkeit ungewöhnlicherweise mit unternehmerischen Aktivitäten verbunden sein, hole dir bitte externe Beratung ein, inwiefern du im Zusammenhang mit der DSGVO selbst aktiv werden solltest.
https://www.joyclub.de/hilfe/4236.dsgvo.html
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