Hallo liebe Gruppenleiter,
wir können die Unsicherheiten, die die Gesetzesänderungen mit sich bringen, durchaus nachvollziehen. Wirft diese doch an vielen Ecken und Enden - auch fernab des JOYclubs - Fragen auf.
An sich regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wie Unternehmen, Behörden, Vereine und ähnliche Institutionen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen. Abgesehen von sehr geringen Spielräumen auf nationaler Ebene erlangen die Regelungen identische Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten.
Als unsere Mitglieder und damit Nutzer der Plattform JOYclub seid ihr nicht von den Regelungen betroffen. Ihr nehmt die Rolle des Verbrauchers ein.
Spezialfall Unternehmen (Clubs, Veranstalter, Fotografen usw.): Unternehmen sind selbst verantwortlich, die Pflichten einzuhalten und ihre Verarbeitungsprozesse DSGVO-konform zu dokumentieren. Dies steht in keinem Bezug zum JOYclub, außer, dass im Einzelfall die Verbreitung auf unserem Medium in eurem eigenen Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sein muss. Hier ist jeder für sein eigenes Unternehmen verantwortlich und muss im Zweifelsfall juristische Beratungen in Anspruch nehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Für euch als Mitglieder ändert sich nichts. Wenn ihr Inhalte einstellt, seid ihr dafür verantwortlich. Das war immer so und wird auch so bleiben. Weder als Gruppenleiter, noch als "normale" Mitglieder müsst ihr befürchten, dass sich eure Rolle als Verbraucher im JOYclub durch die DSGVO ändert.
Ich hoffe, ich konnte damit in Bezug auf eure Mitgliedschaft im JOYclub und eure Funktion als Gruppenleiter aufklären.
Liebe Grüße
red_curl
JOY-Team
wir können die Unsicherheiten, die die Gesetzesänderungen mit sich bringen, durchaus nachvollziehen. Wirft diese doch an vielen Ecken und Enden - auch fernab des JOYclubs - Fragen auf.
An sich regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wie Unternehmen, Behörden, Vereine und ähnliche Institutionen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen. Abgesehen von sehr geringen Spielräumen auf nationaler Ebene erlangen die Regelungen identische Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten.
Als unsere Mitglieder und damit Nutzer der Plattform JOYclub seid ihr nicht von den Regelungen betroffen. Ihr nehmt die Rolle des Verbrauchers ein.
Spezialfall Unternehmen (Clubs, Veranstalter, Fotografen usw.): Unternehmen sind selbst verantwortlich, die Pflichten einzuhalten und ihre Verarbeitungsprozesse DSGVO-konform zu dokumentieren. Dies steht in keinem Bezug zum JOYclub, außer, dass im Einzelfall die Verbreitung auf unserem Medium in eurem eigenen Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sein muss. Hier ist jeder für sein eigenes Unternehmen verantwortlich und muss im Zweifelsfall juristische Beratungen in Anspruch nehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Für euch als Mitglieder ändert sich nichts. Wenn ihr Inhalte einstellt, seid ihr dafür verantwortlich. Das war immer so und wird auch so bleiben. Weder als Gruppenleiter, noch als "normale" Mitglieder müsst ihr befürchten, dass sich eure Rolle als Verbraucher im JOYclub durch die DSGVO ändert.
Ich hoffe, ich konnte damit in Bezug auf eure Mitgliedschaft im JOYclub und eure Funktion als Gruppenleiter aufklären.
Liebe Grüße
red_curl
JOY-Team