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[♥] 25. Mai 2018, neue Datenschutz-Grundverordnung

Wie geht man mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung um?

Dauerhafte Umfrage
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
[♥] 25. Mai 2018, neue Datenschutz-Grundverordnung
Ändert sich etwas im Joyclub mit der neuen Datenschutzgrundverordnung? Die tritt ja ab 25. Mai 2018 in traft. Für den einzelnen User gibt es im Bereich Fotografie ja schon ganz erhebliche Auswirkungen.
Ich hab mal ein paar Interessante Links zum Thema angehängt. Der Joyclub wird uns ja sicher auch eine neue Datenschutzerklärung zur Genehmigung vorlegen, oder nicht?

Datenschutz-Grundverordnung DSGVG zum nachlesen:
https://dsgvo-gesetz.de/

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

Spiegel Erläuterungen:
http://www.spiegel.de/netzwe … der-eu-wissen-a-1205985.html

Im Bereich Fotografie hat sie ja einige Auswirkungen:
https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/

Eure Meinung zur DSGVO und wie ihr in Zukunft damit umgeht, würde uns interessieren.


Und weil Umfragen hier immer beliebter werden, habe ich auch eine angehängt.
Es sind mehrere Antworten möglich.



Beitrag vom JOY-Team: Treffpunkt Gruppen: [♥] 25. Mai 2018, neue Datenschutz-Grundverordnung
*******inde Frau
41.578 Beiträge
Mir fehlt bei der Abstimmung ein Punkt ....

Ich achte zukünftig noch genauer darauf, was ich fotografiere und veröffentliche

****i2 Mann
11.377 Beiträge
JOY-Angels 
Und mir fehlt der Punkt: "Ich habe schon immer darauf geachtet und muss nichts ändern" *g*
**********edarf Mann
671 Beiträge
Und mir...
... "Dinge die die Welt nur wieder komplizierter und unangenehmer machen! Ich ändere nichts!"

Aber das liegt wohl daran dass ich gängig derartiges weniger veröffentliche. Jedoch frage ich mich was das angeht: "Muss meine kleine Hündin demnächst abnicken, wenn ich ein Bild von ihr irgendwo einstelle oder versende... ach warte, sie müsste mir ja erst unterschreiben dass ich es machen darf!" Ist ja immerhin ein Lebewesen, mit Gefühlen, Ängsten, Sorgen... und vor jedem Gericht dennoch nur ein DING!

*haumichwech*
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
****i2:
Und mir fehlt der Punkt: "Ich habe schon immer darauf geachtet und muss nichts ändern" *g*
Das wird aber in Zukunft nicht reichen, Du musst sicher eine ganze Menge ändern.

*******inde:
Mir fehlt bei der Abstimmung ein Punkt ....

Ich achte zukünftig noch genauer darauf, was ich fotografiere und veröffentliche
Darum geh es in dem Gesetz aber nicht, sondern um das Speichern von Daten und damit von Fotos.
Einfach mal hier lesen: https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/
**********edarf Mann
671 Beiträge
Nein...
...da steht doch im Stern auch was die Erlaubnissangelegenheit anbelangt dass der Fotograf jede abgebildete Person auf der Hochzeit per Unterschrift dokumentiert um Erlaubnis bitten muss diese abzubilden. *nachdenk*
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
**********edarf:
... "Dinge die die Welt nur wieder komplizierter und unangenehmer machen! Ich ändere nichts!"
Dann viel Spaß damit. Vielleicht verdienen dann ja einige Leute Ihren Lebensunterhalt an Dir *zwinker*
Du hast natürlich bei einigen Personen Recht. Bei wem nichts zu holen ist, der ist da erst mal raus. Im Wiederholungsfalle könnte es aber sicher auch einen Staatsanwalt interessieren, da wird die Forderung dann abgesessen - in Tagessätzen.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
**********edarf:
...da steht doch im Stern auch was die Erlaubnissangelegenheit anbelangt dass der Fotograf jede abgebildete Person auf der Hochzeit per Unterschrift dokumentiert um Erlaubnis bitten muss diese abzubilden. *nachdenk*
Und dann hat man zufällig die 450 Euro Kraft des Caterer drauf *nachdenk*
Außerdem kann man die Einwilligung ja jederzeit zurückziehen und aufbewahren muss man sie auch noch 70 Jahre. Und dann müssen alle Bilder von der Hauseigenen Festplatte und aus dem Netz gelöscht werden. Das wird ein Spaß *haumichwech*
Unwahrscheinlich? Hochzeitsfotos - die Scheidungsrate beträgt mehr als 40%.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
******sky:
Das wird aber in Zukunft nicht reichen
******sky:
Darum geh es in dem Gesetz aber nicht

Willst du eine allgemeine Stimmungslage erfahren oder deine Meinun durchsetzen?
*********iebte Paar
2.441 Beiträge
Hier ändert sich nichts
... zumindest für uns ändert sich nichts.
Die Fotos sind idR anonym und keiner Person zuzuordnen. Von daher sehe ich hier im JC für uns keine Notwendigkeit, etwas zu ändern. Wenn ich fremde Menschen fotografiere, dann eh ausschließlich mit Vertrag.

Als Hochzeitsfotograf bereitet mir die kommende Regelung allerdings zunehmend Kopfschmerzen. Da weiß ich noch nicht, wie ich zukünftig damit umgehen werde. In meinen Augen geht der Datenschutz hier extrem seltsame Wege *traurig*

Für mich passt daher keine der möglichen Antworten.
*******lax Mann
8.799 Beiträge
Ich möchte mal anmerken, dass das Gesetz Unternehmen und gewerblich tätige Personen betrifft. Wer rein privat unterwegs ist, muss in dem Rahmen nichts ändern. Im Beruf betrifft uns das Gesetz allerdings alle, da jeder in irgendeiner Form persönliche Daten verarbeitet und nutzt.
****i2 Mann
11.377 Beiträge
JOY-Angels 
******sky:
Das wird aber in Zukunft nicht reichen, Du musst sicher eine ganze Menge ändern.

Als Schweizer eh nicht, ich unterliege dem Schweizer Datenschutzgesetz. Dieses gilt z.B. auch für juristische Personen (also Daten über Firmen). Muss also beruflich nun zwei verschiedene Regelungen lernen ;).

Ich wüsste aber nicht, was ich als Privatperson nun ändern sollte. Mir war Datensparsamkeit schon immer wichtig, ich habe schon immer darauf geachtet, dass das Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird und ich bin schon immer sehr bewusst mit Daten umgegenangen.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Vor allem betrifft es uns als Gruppenleiter nicht - und nur dann wäre es ein Thema in dieser Gruppe.

Es gilt immer noch die Regel: jeder, der Bilder hochlädt - in die Gruppe einstellt - ist selbst verantwortlich. Die GLs und Co-Mods sind nicht betroffen.
*******ssio
143 Beiträge
Lesen bildet
Bei der DSGVO wird bereits im Artikel 1 erläutert worum es bei der Verordnung im Kern geht.
....Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten....

Das sich hier direkt einige Schreiberlinge aus Richtung der Fotocommunity wichtig machen, nach dem Motto:
" Herr Lehrer ich weis was , im Keller brennt Licht." ist nicht überraschend.

Dazu kann ich nur sagen: wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil.

Zu möglichen Interpretationen der Verordung wird es in Zukunft sicher einige Grundsatzurteile geben, die für mehr Rechtsicherheit und Klarheit sorgen werden.
********Herz Frau
36.232 Beiträge
Dazu kann ich nur sagen: wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil.

Wenn du dieses Behördendeutsch so leicht sinnerfassend lesen kannst, wäre eine Erhellung von uns Unwissenden natürlich freundlicher als das Allgemeinplätzchen. *zwinker*

Ich bin verunsichert und bereits dabei, meinen Facebook-Account, der Aufnahmen aller möglicher Situationen (ich mit meinem Mann am Restauranttisch, im Hintergrund andere Personen an Nachbartischen) enthält, zu durchforsten.

Was ist mit einem Foto, das meinen Mann im Gespräch mit einem bekannten Schauspieler zeigt? Was ist mit der Aufnahme von uns beiden im Zuschauerraum, das möglicherweise unscharfe Gesichter der hinter uns sitzenden zeigt? Was ist mit den Fotos vom Kegelabend, wo im Hintergrund die nächste Gruppe an der Nachbarbahn erkennbar ist? Darf ich die bei Facebook zeigen? Auf meinem Smartphone gespeichert haben?

Richtig ist: Der Hochladende bei JOYclub ist selbst verantwortlich, nicht wir als GL/Mod.
*****_fl Mann
7.301 Beiträge
Ich bin beruflich in der Live-Musik Branche tätig und die ab dem 25. Mai gültige Fassung der DSGVO macht doll Bauchschmerzen, denn die Einholung einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Lit a DSGVO) wird faktisch nicht möglich sein.

Diese würde ohnehin keine dauerhafte Rechtssicherheit für den Fotografen geben. Denn erstens hat der Fotograf grundsätzlich die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Zweitens: Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann der Abgebildete seine Einwilligung auch jederzeit und ohne Begründung widerrufen.

Die Konsequenz:
Auch ein rechtmäßig hergestelltes, personenbezogenes Foto darf dann ab sofort nicht mehr verbreitet werden. Die bewährte KUG-Ausnahme "Person als Beiwerk", bspw. bei einem Konzert, ist damit faktisch tot.

Somit werden wir nur noch Nahaufnahmen der Künstler an die Presse/Magazine weiterreichen und auf die komplette Konzertfotografie verzichten.

Allerdings sehe nicht nur ich, sondern die komplette Konzertveranstalter-Branche das Ganze als groben Einschnitt in die Ausübung des Berufes, denn durch dieses "Verbot" visueller Darstellungen in Bild (Konzertfotos) und Video (Live-Streaming; bspw. auf facebook) bricht zusätzlich ein wichtiges Werbemedium weg - und ähnlich wird das wohl auch in anderen Branchen sein.

Anzumerken ist:
Die DSGVO gilt in ihren Grundzügen zwar für in der EU ansässige Unternehmen, aber auch alle (Hobby)fotografen, welche Fotos veröffentlichen sind hiervon betroffen. Der deutsche Gesetzgeber hätte gemäß Art. 85 Abs. 1 DSGVO (Öffnungsklausel) den §22 KUG bis §24 KUG Vorrang vor der DSGVO einräumen können, ist aber leider untätig geblieben. Somit fallen alle hinten runter, die nicht im Sinne des "öffentlichen Interesses" (Presse, Medien) fotografieren.


Ihr seht, ich habe mich intensiv mit dem Kram befasst und konnte ein bisschen etwas dazu beitragen.

Letztendlich muss aber jeder selbst wissen, ob und in welchem Umfang die DSGVO für einen selbst Anwendung findet.

Senf. Meiner.
7
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
********Herz:
Ich bin verunsichert und bereits dabei, meinen Facebook-Account, der Aufnahmen aller möglicher Situationen (ich mit meinem Mann am Restauranttisch, im Hintergrund andere Personen an Nachbartischen) enthält, zu durchforsten.
Ich denke mal, das ist nicht notwendig, wenn es bis heute legal war. Das Gesetz ist nicht rückwirkend und betrifft also nur die Zukunft.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
Nicht nur Fotos
Alle reden hier von Fotos, aber das betrifft es doch nur am Rande. Eigentlich ist schon die Speicherung von Adressen in meiner Adressverwaltungs-APP illegal.
Habt ihr schon mal jemand als GL einen PN-Verlauf von einem Störer als Pdf gespeichert oder einen Screenshot davon gemacht, um ihn an den Support zu senden? Das geht in Zukunft nicht mehr *nachdenk*

*********nackt:
Vor allem betrifft es uns als Gruppenleiter nicht - und nur dann wäre es ein Thema in dieser Gruppe.
Es bertift uns als GL also doch.
Wenn wir Joy Veranstaltungen machen, gibts danach meißtens ein Album mit Bildern von der VA, für die die anwesenden Mitgliedern freigeschalten werden. Das war zwar bisher auch nicht so hundert Prozent unproblematisch, aber man mußte nicht mit einer teuren Abmahnung rechnen, wenn jemand auf einem Bild nicht erscheinen wollte.

Jetzt ist das schon deutlich problematischer mit dem neuen Gesetz.

Schreibe ich jetzt in die VA rein, das jeder der zur VA kommt mit der Speicherung seiner Daten in Form von Bildern einverstanden ist, wenn nicht, dann soll er gefälligst zu hause bleiben? Schützt mich nicht davor Bilder dann doch löschen zu müssen, wenn er sie weg haben will. Aber ich erspare mir dadurch hoffentlich gleich den Erstkontakt durch einen Abmahnanwalt?

Lasse ich jeden der auf die VA kommt, zusätzlich noch dafür unterschreiben?

Da bei unseren VA in erster Linie die Mods fotografieren ist es für uns schon ein Gruppenspezifisches Problem ...

Bei meinen Shootings juckt mich das ned, da hab ich jetzt schon nen entsprechenden Vertrag ...

Und Bilder vor der Deadline 25. Mai muß ich auch nicht nachträglich aus dem Netz nehmen, denn es wird ja nicht rückwirkend geltend gemacht?
****i2 Mann
11.377 Beiträge
JOY-Angels 
***en:
Die bewährte KUG-Ausnahme "Person als Beiwerk", bspw. bei einem Konzert, ist damit faktisch tot.

Das wiederum wird die Praxis zeigen. Es sind zur Zeit ja konkurrierende Regeln. Allerdings gibt es natürlich eine Rechtsunsicherheit, bis es zu den ersten Präzedenzfällen kommt.
****i2 Mann
11.377 Beiträge
JOY-Angels 
******sky:
Eigentlich ist schon die Speicherung von Adressen in meiner Adressverwaltungs-APP illegal.

Du hast die Verordnung in dem Fall nicht ganz verstanden. Es ist nur verboten, die Adresse ohne Einwilligung der Person zu speichern. Und wurde eine Einwilligung gegeben, musst du die Adresse wieder entfernen, wenn die Person das wünscht. Ausserdem darfst du die Adressen nur zum angegebenen Zweck verwenden (also z.B. für einen Newsletter). Es ist nicht grundsätzlich verboten, Daten zu sammeln.
*****_fl Mann
7.301 Beiträge
*******ssio:
Bei der DSGVO wird bereits im Artikel 1 erläutert worum es bei der Verordnung im Kern geht.
....Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten....

******sky:
Alle reden hier von Fotos, aber das betrifft es doch nur am Rande.

Und darum geht es:
Digitale Fotografie verwendet so genannte Exif-Daten, wie Zeitpunkt, Ort, etc. in der Bildsignatur.

Hieraus ergibt sich gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO der "Tatbestand":
...für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Es bleibt also abzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber der KUG eventuellen Vorrang einräumt oder wir nun - wie SciFi es so schön dargestellt hat - mit zwei konkurrierenden Gesetzen/Verordnungen leben müssen.
*********iebte Paar
2.441 Beiträge
********Herz:
Ich bin verunsichert und bereits dabei, meinen Facebook-Account, der Aufnahmen aller möglicher Situationen (ich mit meinem Mann am Restauranttisch, im Hintergrund andere Personen an Nachbartischen) enthält, zu durchforsten.

Das ist dagegen unnötig, da das Gesetz lediglich Fotos behandelt, die ab in Kraft treten erstellt werden. Es gilt NICHT rückwirkend.
********Herz Frau
36.232 Beiträge
Vielen Dank! *knicks*
****_70 Frau
6.232 Beiträge
Und Regeln für das fotografieren von anderen Menschen gibt es ja schon länger.

Zb Fotos mit mehr als 17 Menschen drauf, wo vorne xy was vorführt. Da kann man die Fotos online stellen ohne zu fragen.

Bei weniger Personen muss jedes Bild einzeln frei gegeben werden für die Homepage.

Sind sich beide einig, zb per Foto Vertrag, was mit den Bildern passiert. Dann ist auch das ok. Wichtig ist nur das man weiß was mit den Bildern passiert, die geknipst werden. Und da ist er wieder der Punkt Vertrauen.

Denn es lässt sich nicht alles bis ins Detail kontrollieren und dokumentieren. Und damit meine ich beide Seiten.
Es geht auch im neuen gesetz um nichts anderes. Es braucht immer Vertrauen das der Fotograf oder das Modell nichts anderes mit den Fotos als zugesichert macht.

Ergo ich ändere hier im Joy nichts. Die Fotoverträge reichen mir. Und manchmal auch ohne ....



Liebe Grüße
Kati
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