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Joyclub-Rabatt nur mit Papier-Asudruck?

********s_69 Mann
730 Beiträge
Ihr habt alle Recht, und auch wieder nicht
Der „Zettel-Wahnsinn“ ist halt gängige Praxis, und ja, der Veranstalter entscheidet, wie er, vorsichtigerweise, verfährt.

Aber, hätten die Betreiber ein vernünftiges Buchungs.- u. Kassensystem, wie es heutzutage selbst Bäckereien und Gemüsehändler benutzen, dann wären die Ausdrucke hinfällig.

Der Veranstalter hat schließlich auch das Recht der Preis.- u. Rabattgestaltung, es muss allerdings, für den Finanzbeamten nachvollziehbar, plausibel und vertrauenswürdig sein.

Hotels beispielsweise, haben auch einen, sogar nach Zimmern unterschiedlichen Grundpreis, setzen aber zur Messezeit die Preise hoch, und wenn man etwas handelt, auch Preise runter. Da kann das Finanzamt auch nicht von einer ständigen Vollbelegung zum Listenpreis ausgehen. Letztlich zählt, was ein Unternehmer korrekt und manipulationssicher verbucht und eingenommen hat.

Bei den meisten Clubs, und erst recht bei den Gelegenheits-Veranstaltern wird so eine Investition gescheut und stattdessen die „Geldkassette-und-Zettelwirtschaft“ gepflegt.

Die Gastronomie.- u. Schaustellerbranche hat, in früheren Jahren, bei den Finazämtern, teilweise einen schlechten Ruf erworben, eben weil sie einiges „schwarz“ gemacht haben, man Ihnen aber auf die Schliche kam.
Ich lehne mich jetzt mal etwas „aus dem Fenster“ - vielleicht will man an anderer Stelle ja etwas „trixen“. „Nicht-Erschienene“ werden ja auch, vom Finanzamt akzeptiert, aus der Anmeldeliste gestrichen und müssen nicht versteuert werden, da kann man auch bisweilen sicher „Gutes Geld“ machen. Warum sich also die Möglichkeit, durch Anschaffung eines Kassensystems, kaputt machen?

Die Quintessenz: druckt die doofen Zettel einfach aus, ärgert euch nicht, habt schöne Abende, und hofft auf die Zukunft, die EDV und Kassensysteme werde auch in den Clubs und Kneipen bald gefordert werden.
**********orers Paar
1.316 Beiträge
Das mit den Zetteln finde ich noch ganz harmlos.

Bei Clubs die in Kurorten liegen und die Übernachtung anbieten, musst Du sogar einen Meldeschein ausfüllen mit Name, Adresse, Geburtsdatum, wenn Du übernachten möchtest, damit die Abfuhr der Kurtaxe kontrolliert werden kann. Bin selbst gelegentlich in so einem Club und habe die Rechtslage zusammen mit der Inhaberin geprüft.
********er75 Mann
6.701 Beiträge
Letztlich liegt es nicht beim Club/Veranstalter, sondern ndern bei der zuständigen Steuerbehörde, welche Anforderungen und Nachweise sie für Rabatte einfordert.

Die für den Club sicherste Form ist der individuelle Rabattausdruck für jeden Kunden.

Natürlich besteht die Möglichkeit, sich, zusammen mit seinem Steuerberater, als Club mit dem Finanzamt im Vorfeld zu unterhalten und schriftlich andere Regelungen zu treffen.

Wenn das Amt es akzeptiert ist es auch möglich mit digitalen Nachweisen zu arbeiten. Normal ist es kein Problem mit dem Handy den Rabattbeleg bei Betreten des Clubs als PDF via Mail an den Club zu senden. Dann existiert auch ein Zeitstempel für den Zeitpunt der Versendung.
Hier geht es dann aber auch wieder um die sichere Archivierung für 10 Jahre.

Und mit der DSGVO steigt der Aufwand für digital erhobene Daten für den Veranstalter erheblich.
****000 Mann
18.912 Beiträge
********er75:
Und mit der DSGVO steigt der Aufwand für digital erhobene Daten

die DSGVO unterscheidet NICHT zwischen digital erhobenen Daten und solchen auf Papier...
**********orers Paar
1.316 Beiträge
die DSGVO unterscheidet nicht, aber wenn der Betreiber einen digitalen Versand verlangt, muss er einen sicheren- sprich verschlüsselten - Versand ermöglichen, um den Zugriff Dritter auf die Daten zu verhindern.

Wenn er die Daten digital nur entgegen nimmt ist der Kunde für den dafür Verantwortlich zu entscheiden, ob der Versand für in sicher sein muss oder nicht.
********er75 Mann
6.701 Beiträge
****000:
********er75:
Und mit der DSGVO steigt der Aufwand für digital erhobene Daten

die DSGVO unterscheidet NICHT zwischen digital erhobenen Daten und solchen auf Papier...

Sie unterscheidet nicht bezüglich der Sicherheit, ja, aber für den Veranstalter ist es sehr wohl ein Unterschied, ob er nur die Papierausdrucke sicher archivieren muss, oder ob er die E-Mails sicher, gemäß der Verordnung archivieren muss.
Zu dem kommt hinzu, dass, was ja auch schon FrenzyExplorers sagt, bei der Aufforderung zur digitalen Übermittlung der Daten eine Verschlüsselung nötig ist.

Noch dazu kommt, dass bei der Übermittlung per E-Mail eine direkte Zuordnung der Veranstaltung zum Joy-Namen und der E-Mailadresse, sowie der Versender-IP möglich wird. Das erhöht die Empfindlichkeit der Daten.
*******erTT Mann
351 Beiträge
Ich sage doch ein QR Code ..
Kann man bei der Veranstaltung auslesen.
Automatisch wird Digital die Gästeliste bearbeitet und gespeichert.
Wenn Finanzamt verlangt, wird ausgedrückt..

Das ist nicht neue, und wird von anderen Größe Veranstaltungen, Messen benutzt..
********er75 Mann
6.701 Beiträge
*******erTT:
Ich sage doch ein QR Code ..
Kann man bei der Veranstaltung auslesen.
Automatisch wird Digital die Gästeliste bearbeitet und gespeichert.
Wenn Finanzamt verlangt, wird ausgedrückt..

Das ist nicht neue, und wird von anderen Größe Veranstaltungen, Messen benutzt..
Wo wir wieder beim teuren digitalen Kassensystem wären, das in den meisten Clubs und bei den meisten Veranstaltern nicht vorhanden is.
******ung Mann
6.372 Beiträge
Nur mal so als Anhalt für die, die nicht glauben das Finanzämter eine sehr hohe Entscheidungsfreiheit haben was sie akzeptieren und was nicht...
Fahrtenbuch...
Unser Finanzamt akzeptiert es in schriftlicher Form und in digitaler Form wenn die verwendete Software den Richtlinien des Finanzamts entspricht.
Das Finanzamt der nächsten Stadt akzeptiert es in schriftlicher Form und in digitaler Form, wenn die Software den Richtlinien des Finanzamts entspricht.
Und die Richtlinien unterscheiden sich in einigen erheblichen Punkten - so ist es möglich, dass die eine App in meinem Finanzamt akzeptiert wird, während die gleiche App im anderen Finanzamt nicht akzeptiert wird.
Weil:
Finanzämter können sowas selbst entscheiden.

Und so ist es auch mit den Belegen.

Ich seh da kein großes Problem - wenn der Club das will, dann wird der Club wissen WARUM er das will...es ist die Voraussetzung um den Rabatt zu bekommen - also bringt man den Zettel mit.
Das der Rabatt nach 23 Uhr gewährt wird und es darüber keinen Nachweis gibt - ist quatsch.
Weil der Betreiber anhand der Buchung belegen kann, dass der Kunde nach 23 kam und damit Anspruch auf den freiwilligen Rabatt hatte...

Wer keinen Drucker daheim hat kann im Copyshop drucken lassen - bei mir in der Stadt kostet der Druck einer Seite ca. 35 Cent.
Bei einem Rabatt von 5 € macht das eine Ersparnis von immerhin 4,65 €.
Je nach Eigenaufwand - sprich:
• Umwege?
• Zeitverlust?
oder:
• Kann man auf dem Weg machen?
• Kann man die Woche über mal erledigen?
ist dann noch immer ein Rabatt tatsächlich noch rentabel - und wenn nicht, dann können die 5 € auch nicht so wichtig gewesen sein...

Die Sache mit den QR-Codes und so sind schön und gut...
Aber das erfordert ein Ticket-System.
Solche gibts zu hauf - aber ob es für den Club wirklich rentabel ist sich da einzumieten ist eine andere Frage - denn "günstig" ist sowas in den seltensten Fällen und in jedem Fall mit einem Aufwand und idr. mit einer Umstellung des bestehenden Kassensystems verbunden.

Aber man könnte dem betroffenen Club doch mal einige solcher System heraus suchen und als Verbesserungsvorschlag dort hinterlegen anstatt dort zu jammern wo sich nichts ändern KANN...
Denn ändern kann es sich nur beim Club selbst...
********ugar Paar
1.030 Beiträge
Mal wieder....
....eine dieser sinnfreien Diskussionen.

Das Leben ist so einfach:

Ich kann Geld sparen indem ich

a., Joyclub Premium-Mitglied werde

und in vielen Fällen

b, Die Anmeldung ausdrucke


Viel einfacher können "Spielregeln" gar nicht sein.

.....und ob der Veranstalter/Club die Ausdrucke wegschmeißt, dem Finanzamt vorlegt oder sich damit das Wohnzimmer tapeziert - kann und sollte mir egal sein, denn ich hab die Wahl

a, ich halte mich an die o.g. Regeln und nehme den Rabatt mit
oder
b., Ich halte mich nicht dran und verzichte auf den Rabatt

Also wirklich ganz einfach *g*
**S Paar
4.155 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ihr Lieben....
Nachdem ja -meiner Meinung nach- so ziemlich alles gesagt wurde zu diesem Thema (ok, noch nicht von jedem, aber das ist ja was anderes *g*) und bevor wir dann vom Zettel bei VAs über die DSGVO bei der Rechtslage in Lampukistan landen ;-), mache ich diesen Thread mal zu - zumal sich mir auch die direkte Gruppenrelevanz nicht so ganz erschließt.

Chris (Mod-Team)
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