Joyclub-Rabatt nur mit Papier-Asudruck?
Hallo,hatten gestern wieder eine Joy-Mitglieder-Veranstaltung, bei der (vom Swingerclub) der Joy-Rabatt nur gewährt wurde, wenn der schriftliche Ausdruck abgegeben wurde. Das führte zu zahlreichen auch uns mit einschließende Diskussionen, dass das nicht mehr zeitgemäß sei, was wir prinzipiell auch so sehen. Die Begründung des Clubs lautete, dass die Finanzprüfer/Steuerberater diese Ausdrucke brauchen, um eben steuermildernd zu wirken.
Deshalb die Frage (an sich im Steuerwesen Auskennende!!): Stimmt das? Oder reicht einfach die Gästeliste, wo der der zu bezahlende Eintrittspreis ja je nach Mitgliedschaft ohnehin steht...
Eine Antwort wäre für uns auch insofern interessant, da man ja dann sowohl als Veranstalter als auch als Gast es leichter hätte zu argumentieren!
Danke für konstrutkive Antworten,
lg aus Wien
Sabine&Peter