******uja:
Was das betrifft, so wäre ich mir spätestens seit der Liberalisierung der Gruppenlandschaft nicht mehr so sicher.
Du brauchst dir auch nicht sicher sein, es reicht, wenn man die Regeln dieses Systems einigermaßen verstanden hat und dementsprechend handelt.
Also: Wenn man ein Bild als CoverArt einstellt, so muß der EINSTELLER über alle notwenidgen Bildrechte verfügen, denn im Sinne der anzuwendenen Regeln und Gesetze ist nur ER verantwortlich für das Bild. Mit Veröffentlichung des Bildes tritt der Einsteller diese Rechte in weiten Teilen an den Joyclub ab. Das ist bei jedem Bild so und gehört zu den Nutzungsbedingungen dieses Systems. Der Joyclub muß dabei nicht prüfen, ob der Einsteller alle Rechte besitzt, sondern vertraut darauf, daß dem so ist. Erst wenn sich ein anderer vermeintlicher Rechteinhalber beim Joyclub beschwert/Klage erhebt, ist eine neuerliche Prüfung erforderlich.
Das war auch schon vor dem 25.05.'18 so.
******uja:
Man könnte doch ohne Weiteres beim Hochladen eine Funktion integrieren, den Namen der Urhebers einzugeben, der dann als Wasserzeichen eingefügt wird ...?
Aus Sicht des Joyclubs wird es dafür keine Veranlassung geben, daher werden sie es nicht machen. Die Regeln für das einstellen von Bildern und Texten sind klar geregelt.
****000:
das kann man doch gleich dadurch (selbst) lösen, indem man eben als GL keine CoverArts verwendet, bei denen der Urheber dem nicht zugestimmt hat
Am besten ist, man erzeugt das CoverArt/Logo/Whatever selbst, zeigt keine Köpfe, keine rechtlich bedenkliche Gebäude/Sehenswürdigkeiten (Eiffelturm bei Nacht z.B. ist Urheberrechtlich geschützt, wie auch viele andere Sehenswürdigkeiten)
Oder man läßt es weg, oder wartet darauf, daß jemeand meckert. Wo kein Kläger - da kein Richter. Und beim ersten Mal tut es bei dieser Angelegenheit nicht weh, sprich, wenn man nicht grob Fahrlässig handelt und niemand wirklich einen Schaden deklarieren kann, dann kommt da auch nix.