Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Mitfahrzentrale
5256 Mitglieder
zum Thema
Verliebt in verheirateten Kollegen!61
Ich brauche mal Euren Rat, sehr gerne auch von den männlichen…
zum Thema
Ich liebe Frauenfußball - und Du?18
Gerade finden wieder Weltmeisterschaften statt. Ich sehe keinen…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Urheberrecht im JC

*******der Frau
70.978 Beiträge
Themenersteller 
Urheberrecht im JC
Liebe Gruppengründer,

immer wieder erhalten wir von euch Gruppenleitern Anfragen an den Support oder per Mail, ob das eine Foto oder das andere Gedicht wirklich so stehen bleiben kann.
Es gibt aber auch Meldungen außerhalb von Joy die uns erreichen, wo sich Dichter, Fotografen oder Künstler bei uns melden, weil sie ihre Werke hier bei uns gefunden haben und möchten diese gelöscht haben.

Aber auch uns Joymods fällt bei den Prüfungen auf, dass viele das Urheberrecht weder beachten, noch kennen. Viele sind der Meinung, was ich im Netz finde, kann ich auch nutzen. Dem ist halt nicht so und deshalb möchten wir euch hier nochmals sensibilisieren aber auch aufklären und eure Fragen beantworten.

Ich werde den Thread zwar mit begleiten, aber hauptsächlich werden hier meine Kollegin http://www.joyclub.de/my/331806.nanny.html und mein Kollege http://www.joyclub.de/my/149273.bilderkuenstler.html eure Fragen beantworten.
Ich bitte euch hier auch schon mal um etwas Geduld, wenn die Antworten ein wenig länger dauern, da diese Mods auch ein Privat- und Berufsleben haben *zwinker*


LG
spielluder
****lot Mann
6.768 Beiträge
JOY-Team 
Unser Grundsatz im JOYclub: Nur eigene Inhalte
Hallo zusammen,

im JOY gibt es zu dem Thema die einfache Regel:

********************************eigene Inhalte


...um es euch einfach zu machen, zu wissen, was erlaubt ist und was nicht und damit niemand sich mit den rechtlichen Fallstricken der Gesetzgebung auseinandersetzen muss.

Nur eigene Inhalte bedeutet:

  • auf Fotos/Videos seid ihr zu sehen bzw. habt diese selbst gemacht
  • geschriebene Texte stammen aus eurer Feder


Im Detail ist dies hier noch einmal nachzulesen:
http://www.joyclub.de/hilfe/grundregel_fuer_inhalte.html

Damit ist es nicht das Urheberrecht mit all seinen Sonderregeln etc., an dem ihr euch orientieren müsst, sondern die oben genannte einfache Grundregel im JOY, dass nur Inhalte zu verwenden sind, die ein Mitglied selbst erstellt hat oder das Mitglied zeigt.

LG der Camelot
*******60HH Mann
2.913 Beiträge
Einspruch, euer Ehren ...
Auch wenn ihr es ganz sicher gut meint, lockt ihr mit eurer vereinfachten Regelung unwissende User unbeabsichtigt in mögliche Abmahnfallen.

Das Geschäft mit solchen, oft an den Haaren herveigezogenen, aber rechtlich wasserfesten Abmahnungen blüht ja ohnehin schon. Da müssen wir nicht azch noch durch Schaffung von Unrecht - wenn auch gut gemeint - dem Vorschub leisten.

Um welchen Sachverhalt geht es?

Die Gleichsetzung von eigenem Bild mit Urgeberrecht ist schlichtweg in allen den Fällen falsch, wo die abgebildete Person sich nicht selbst fotografiert hat bzw. anderweitig selbst abgebildet hat.

Nur bei Selbstdarstellung sind dargestellte Person und Urheber identisch .

Eine vereinfachte Auslegung ist im möglichen Streitfall - selbst mit nahen Angehörigen und Bekannten nicht nicht wirksam.

Beste Grüße

Peter
*****cgn Frau
8.429 Beiträge
Vor allem besteht ein erheblicher Unterschied zwischen dem Urheberrecht und möglichen Nutzungsrechten.

Natürlich ist der Grundsatz "eigene Inhalte" schon einmal ein guter Anfang, aber....es gibt ja durchaus auch Inhalte, die ohne rechtliche Folgen im Netz geteilt werden dürfen.

Insofern muss man da möglicherweise noch präziser differenzieren.
Mitnichten!
Insofern muss man da möglicherweise noch präziser differenzieren.
Nö, ich denke, der Grundsatz "Nur eigene Inhalte" ist an Präzision nicht zu übertreffen.

Dieser schließt also auch die sogen. "Web-Fundstücke" aus - und jene ominösen Texte, die durch den/die Verfasser/-in angeblich zur Verbreitung freigegeben wurden.

Der Sinn der glasklaren Linie "Nur eigene Inhalte" ist auch der, dass den fleissigen Arbeitsbienen im Joy-Support einfach nicht zugemutet werden kann, tausenden von Quellnachweisen nachzugehen um letztendlich heraus zu finden, wer denn nun TATSÄCHLICH Urheber gewisser Texte war und ist.

Klare Linie finde ich gut... und ich sag mal: Wenn jene, welche diese Vorgabe durch geschickte Wortklauberei und Winkelzüge umgehen wollen, auch nur den BRUCHTEIL ihrer Energie dafür aufwenden würden, eigene Geistesblitze zu schaffen, müssten wir nicht immer wieder über Sinn und Zweck der doch recht einfachen Joyregeln diskutieren *g*

Burghard
****rie Frau
3.296 Beiträge
Dennoch, @Bilderkünstler,
sind erst seit jüngster Zeit Verknüpfungen zu Youtube erlaubt, und auch Zitate aus Wikipedia sind gang und gäbe ... *klugscheisser*
*****cgn Frau
8.429 Beiträge
Ich stimme dir doch völlig zu, was den Teil mit den eigenen Beiträgen angeht und vor allem bei den Geistesblitzen und dem ineffektiven Energieaufwand bin ich doch bei dir. Ich würde mir den ein oder anderen Text auch gern ersparen, vor allem als Leser - da wird ja auch ne Menge zugemutet.

Dennoch - und das ist wirklich nicht unerheblich, es gibt zweierlei Schuhe zu beachten - das Urheberrecht und das Nutzungsrecht. Fotos von bestimmten Seiten sind ja "common" und durchaus auch so gemeint, als Beispiel.
Eben, Frau Havarie
Verknüpfungen zu YouTube sind erlaubt (sie sind ja keine eigenständigen Veröffentlichungen) - und gegen Zitate hat auch niemand etwas einzuwenden (die Zitierregeln sind gut lesbar in den FAQs einzusehen)....

... gäbe es nicht die große Schar jener, die da meinen, ein ZITAT ist dann schon ein solches, wenn man drunter schreibt, bei wem man die entsprechenden Textpassagen "geliehen" hat.

Auf Anfrage teile ich solchen Wesen mit, dass der eigene geistige Anteil stets im Vordergrund stehen müsse - und um den vermuteten HÄH?-Gesichtern vorzubeugen, füge ich stets ein Beispiel an:
"Wenn jemand ein Auto klaut, wird es nicht dadurch zum Eigentum des Diebes, indem er das Preisschild des Händlers dran lässt!"

Gut so?

Burghard
Richtig, Heidi
Fotos von bestimmten Seiten sind ja "common" und durchaus auch so gemeint, als Beispiel
Klar doch - nur: Das "Kleingedruckte" solcher Bilderportale wird von den Allermeisten wenig bis gar nicht beachtet. Ist auch schwierig, da meist in einer fremden Sprache verfasst!

Sei es, dass übersehen wird, dass Lizenzen zum Veröffentlichen erworben werden müssen - oder die Verbreitungsrechte nur für gewisse Länder gelten - oder auch, dass Rechte von Verlagen und anderen Nutzniessern vorbehalten werden.

Ich sehe solche Bildportale ohnehin recht kritisch da in ALLEN mir bekannten Nutzungsbedingungen darauf hingewiesen wird, dass das Risiko evtl. Urheberrechtsverletzungen IMMER beim jeweiligen Nutzer liegt.

Unabhängig davon - und es muss uns allen bewusst sein: Die Betreiber des Joyclubs entscheiden, was sie auf ihren Seiten (und ihren Servern) zulassen - nicht die Bildverkäufer dubioser Portale.

Das alles zum Schutz der Mitglieder, denn jene sollen hier JOY haben - und keinen Frust.

Burghard
*****cgn Frau
8.429 Beiträge
Ja, du hast völlig Recht - es soll hier dem Vernehmen nach durchaus User geben, die nur unter erheblichem Aufwand des Lesens kundig sind, ist mir auch schon aufgefallen. GottseiDank sind das oft auch die, die nicht schreiben.

Vorrangig ging es mir darum die Begrifflichkeiten "Nutzungsrecht" und "Urheberrecht" auseinander zu halten, denn das eine ist ein veräusserliches und das andere ein personengebundenes unveräusserliches Recht.
*******der Frau
70.978 Beiträge
Themenersteller 
Eine kurze Zwischenmeldung von mir. Es wäre gut, wenn die GL die jeweiligen Comods auf den Thread aufmerksam machen, damit sie mitlesen können.
Wenn sie Fragen haben, sollten sie sie an euch weiterleiten und ihr könntet sie hier stellen.

Danke und schnell wieder wech *zwinker*

lg
claudi
*******60HH Mann
2.913 Beiträge
@ Burghard
darum geht es ja nicht sondern darum, dass mit der Gleichsetzung von

"eigener Person" mit eigenen Inhalten im urheberrechtlichen Sinn

durch offizielle Verlautbarung des Joyclubs Recht vorsätzlich gebeugt wird.

Das ist weder mit Gutmüdigkeit noch Arbeitsaufwand begründbar.
Nö, Peter
In den FAQs ist zu lesen:
Fremde Fotos, auf denen ihr abgebildet seid, vorausgesetzt der Fotograf hat der Veröffentlichung zugestimmt.

Von "Rechtsbeugung" also keine Spur. Worauf willst du eigentlich hinaus?

Burghard
*******60HH Mann
2.913 Beiträge
Ironie ein:
bevor der Thread nicht rechtlich einwandfrei ist, plädiere ich dafür, dass er möglichst wenigen SachUNkundigen zugänglich ist. IRONIE AUS

Ich fine es GUT, dass hier eine Möglichkeit besteht, das Thema Urheberrecht mal in das Vewusstsein der GL zu rücken, indem es besprechbar gemacht ist.
*******60HH Mann
2.913 Beiträge
@ Burghard
auf die anderslautende bzw unvollständige Formulierung hier will ich hinaus.

Da ihr euch die lobenswerte Mühe macht, die GL besonders zu sensibilisieren, dürft ihr das nicht mit anderslautenden bzw. unzulässig verkürzten Aussagen machen.

Es geht schlieslich um Recht und nicht um Kochrezepte.
*****qui Frau
10.580 Beiträge
Fein
und nu hab ich doch gerade noch mal ne Unqualifizierte Frage obwohl ich mich mit dem Thema Foto etwas intensiver auseinandergesetzt habe.

Wenn das so einfach wäre wie du sagst @ Peter dann frage ich mich wie es dazu kommt das ein Gericht anders lautend Urteilt?
Da geht es um Fotos die genehmigt auch zur Verwendung gemacht und später an ein Museum verkauft wurden. Das Urheberrecht liegt aber nicht beim Fotografen sondern bei der Person auf dem Foto respektive bei der Erbin!

Das zum Thema wie einfach die Handhabung mit den eigenen Werken ist. Nämlich gar nicht.

may

*danke* für die Hilfestellung
Du schmeisst da...
... offenbar etwas durcheinander, Frau May.

Entweder hast du das Urteil in schlechter Erinnerung - oder es wurde in der Presse falsch dargestellt.

Das Urheberrecht liegt aber nicht beim Fotografen sondern bei der Person auf dem Foto respektive bei der Erbin!
Das ist, im juristischen Sinne, gar nicht möglich! Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen (resp. dem Maler, dem Autoren...) und kann nicht übertragen werden.

Anders sieht es bei den Nutzungs- und Veröffentlichunsgrechten aus.

Und genau DAS ist das Thema, welches ja schon ansatzweise angesprochen wurde.

Burghard
****3m Mann
1.574 Beiträge
@*****qui: ich kenne das Urteil nicht, aber ichvermute sehr, dass nicht das Urheberrecht den abgebildeten Personen (bzw. deren Erben) gehört. Sondern dass es bei dem Urteil um das Recht am eigenen Bild ist. Das ist kein geistiges Eigentumsrecht, wie das Urheberrecht, sondern ein Persönlichkeitsrecht als Ausfluss aus Art. 1 und 2 Grundgesetz.

Das Urheberrecht kann immer nur beim Urheber liegen. Das ist bei Fotos immer die Person, die den Auslöser des Fotoapparats bedient.

Einzelne Nutzungsrechte können übertragen werden, das Urheberrecht als solches verliert der Urheber aber nie.

Die abgebildeten Personen haben hingegen das Recht am eigenen Bild. Es schützt vor ungewollter Abbildung und ungewollter Nutzung von Abbildungen. Aber auch das nur in einem eingeschränkten Rahmen.

Beide Rechte (Urheberrecht und Recht am eigenen Bild) sind unterschiedliche Rechte, die unterschiedliche Gründe haben und sehr unterschiedlich zu betrachten sind!

GLG hoch3m
*****qui Frau
10.580 Beiträge
Äh nö
ich denke ich habe das schon verstanden nur ist es nicht immer so einfach wie geschrieben. Deswegen habe ich den link einfach mal mit dran gehangen.

Wenn es ganz einfach gewesen wäre dann wäre es wohl auch kein Kunstwerk von Beuys gewesen *zwinker* Hier hat aber tatsächlich der Künstler (Objekt mit Kunst) das Urheberrecht in Rechtsnachfolge die Familie.


http://www.n-tv.de/panorama/ … uys-Fotos-article329691.html
****rie Frau
3.296 Beiträge
@**y:
Den Artikel hat aber Antje Lorscheider, dpa, geschrieben!! *panik* Hast Du jetzt das Recht, ihn hier zu veröffentlichen bzw. zu verlinken?
****3m Mann
1.574 Beiträge
Na, was Frau Lorscheider damit zu tun hat, ist mir noch unklar.

Aber zur Sache:

Der Fotograf bleibt natürlich der geistige Eigentümer des Fotos. Das wird in dem Rechtsstreit auch gar nicht bestritten. Die Frage ist nur, ob er das Foto überhaupt hätte machen dürfen. In diesem Fall wird nämlich argumentiert, dass das Foto selbst den Urheberrechtsverstoß darstellt und deshalb nicht gezeigt werden darf. Aber nicht deshalb, weil das Urheberrecht am Foto bei Beuys' Erben liegt, sondern weil das Foto das Urheberrecht der Erben von Beuys an seiner Aktionskunst verletzt.

Soweit ich das verstanden habe...
Alles klar, Frau May :-)
Offenbar hat die ansonsten von mir sehr geschätzte Antje Lorscheider da einiges durcheinander geworfen. Dieser ganze Hickhack ist aber auch verwirrend.... wenn das der gute alte Joseph noch miterlebt hätte...!

Im Verlauf des Artikels wird zwar angemerkt, dass es hier weniger um "Urheberechte" sondern viel mehr um "Nutzungsrechte" (da "Ausstellungsrechte" genannt) geht - aber wirr ist das Geschreibsel schon ein wenig.

Unabhängig davon: Solche Probleme haben wir hier im Joyclub allah-sei-dank (noch) nicht. Und wenn es nach mir geht, kann es auch gerne so bleiben!

Burghard
****3m Mann
1.574 Beiträge
@*****ard: Nur kurz zur Präzisierung: Im Grunde sind Nutzungs-/Ausstellungsrechte "Teilrechte" des Urheberrechts. Nur der Urheber kann darüber verfügen. Deshalb geht es in dem Rechtsstreit auch nicht um diese Rechte.

Es geht darum, dass die Bilder eine Verletzung eines anderen Urheberrechts darstellen. Und genau deshalb nicht gezeigt werden sollen. Mit dem Urheberrecht des Fotografen hat das Ganze nix zu tun.
********lker Mann
12.422 Beiträge
Wie sieht es eigentlich mit Google-Maps Bilder aus, die man zur besseren graphischen Unterstützung einbauen könnte? Ich habe das schön öfter mal gesehen und auch selber schon mal angewandt und bin eigentlich der Meinung, dass es so ähnlich wie mit den You Tube Videos ist.

Wenn mich also jemand fragt, wo denn bloß die Kohlgartenstraße in Leipzig ist, dann könnte ich da ja erklären, oder einfach so tun.


[url=http://www.joyclub.de/my/872536.dreamteam66831.html] Grüße von Herrn Dream *wink*[/url]
****000 Mann
18.988 Beiträge
alte Zitate
Gleich noch mal eine Verständnisfrage: wie steht es mit Zitaten aus historischen Werken, deren Urheberrechte abgelaufen sind (zumindest frei genutzt werden können), beispielsweise aus dem Gutenberg-Projekt? (Gothe und Schiller etc ...).

Wenn der Grundsatz "nur eigene Inhalte" gilt, und das auch um dem JoyTeam keine aufwändige Prüfungen aufzuhalsen, dann müssten diese Zitate im JC verboten sein. Ist das korrekt?

Ich kann gut damit leben, ich will es nur verstehen.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.